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Freiheit im Doppelpack

Ist es sinnvoll, das bedingungslose Grundeinkommen mit ›Ökodividende‹, Bodenreform und ›fließendem Geld‹ zu verbinden? Podiumsdiskussion in Zusammenarbeit mit der Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung und dem Netzwerk Grundeinkommen.

Mittwoch, 11. Juni 2008 um 18:00 Uhr

Referenten: Ronald Blaschke, Alwine Schreiber-Martens, Markus Jensch

Resümee

von Theophil Wonneberger

Zum Verhältnis von Freiwirtschaft und bedingungslosem Grundeinkommen hatten am 11. Juni 2008 der Regio Berlin e.V., die Berliner Initiative Neutrales Geld (BING) und Grundeinkommen Berlin (Ortsgruppe des Netzwerks Grundeinkommen) in die Räume des SinneWerk e.V. in Berlin-Friedrichshain eingeladen. Die Veranstaltung war mit 40 Teilnehmern so gut besucht, daß der Raum vollständig ausgefüllt war. Immerhin wurde für das spannende Thema von den drei veranstaltenden Gruppen im Vorfeld ordentlich geworben. Nach einem kurzen Input der ReferentInnen ergab sich gleich eine rege Diskussion, die im Anschluß bei Getränken und Snacks einen netten Ausklang fand. Die Standpunkte und Argumente waren sehr vielfältig und können an dieser Stelle nicht vollständig berichtet werden, ebensowenig wie die drei diskutierten Konzepte. Dazu weiterführende Links am Ende. Dieser Text darf aber gerne als ein persönliches Resümee angesehen werden.

Die Ausgangsfrage zum Verhältnis von bedingungslosem Grundeinkommen (BGE) und Freiwirtschaft (FW) wurde im Laufe der Diskussion dahin gehend beantwortet, daß sich beide Konzepte gut ergänzen, aber nicht gegenseitig überflüssig machen. Die Einführung eines BGE kann aber als erster Schritt gesehen werden, da seine Umsetzung wahrscheinlicher ist. Die Abschöpfung und Ausschüttung einer Ökodividende (Ökobonus) kann dabei als konzeptionelles Bindeglied zwischen Geld- und Bodenreform einerseits und BGE anderseits angesehen werden.

Alwine Schreiber-Martens sieht die Ökodividende als eine Verallgemeinerung der Gesellschen Bodenreform. Nicht nur der Boden als wichtigster, nicht-vermehrbarer Produktionsfaktor, sondern die Nutzung und Vernutzung sämtlicher Naturressourcen, allen voran der Atmosphäre und der Energieträger, sollte in die gesamtwirtschaftliche Steuerung mit einbezogen werden.

Sie sieht das BGE als eine Verallgemeinerung der Gesellschen Mütterrente, die heute eben nicht nur die Frauen, sondern alle Menschen von der strukturellen Abhängigkeit befreien soll. Für sie ist wichtig, festzustellen, daß auch heute schon verschiedene Renten, d.h. leistungslose Einkommen gezahlt werden. Einige sind demokratisch legitimiert und gehen als Transferzahlungen an Bedürftige, zum Beispiel als Kindergeld oder Sozialhilfe. Andere gründen auf der Ausnutzung von Monopolen, wie Zinserträge oder Bodenrenten, sind i.d.R. weitaus umfangreicher und gefährden die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Ronald Blaschke stellt die These auf, daß das BGE eine Rente für alle sei und argumentierte ausgehend von Thomas Paines Idee einer Naturdividende, daß die bis dato kostenfreie, aber oft Gewinn abwerfende Nutzung des allgemeinen Eigentums besteuert werden sollte.

Dabei schlägt er vor, neben der Nutzung der physischen Ressourcen auch alles Wissen mit zu besteuern, das als Erbe der Menschheit angesehen werden müsse. Freiheit habe zwei Aspekte: die physische Existenz und das geistige Eigentum, Macht erstrecke sich auf beides.

Bei der Ausschüttung des BGE stellt sich weiterhin die Frage, inwiefern diese rein monetär gedacht werden sollte und ob es nicht sinnvoll wäre, Teile der Grundversorgung in Form von Infrastruktur bzw. nicht-monetären Leistungen und Anrechten zu garantieren. Wie hoch der Anteil von monetärer Versorgung sein sollte, sei u. a. eine Frage von individueller Freiheit und Verantwortung und von kollektiver Willensbildung.

Nach Ansicht von Markus Jensch ist die Ökodividende ein moralisch besonders guter Weg zur Finanzierung des Grundeinkommens. Wer das gemeinsame Naturerbe der Menschheit nutzt, solle dazu beitragen, dass alle stressfrei ein existenzsicherndes Minimum haben. Wer etwas "leistet", wurde schließlich genährt und gepäppelt von einem namenlosen Team aus Naturkräften, empfangener Fürsorge und Ausbildung, genutzter Menschheitserfahrung und zivilisatorischen Errungenschaften. Auch brauchen, wenn nur ein wirklich erheblicher Ressourcenverbrauch besteuert wird, die einzelnen Wirtschaftssubjekte weniger durchleuchtet zu werden als heute bei Mehrwert- und Einkommensteuererhebung.

Grundeinkommen und Ökodividende bedürfen laut Jensch keineswegs der Ergänzung durch eine Gesellsche Währungsreform. Auch bei Zins- und Bodenreform bliebe die friedens- und menschenrechtsgefährdende Dynamik des internationalen Kapitalismus bestehen. Wenn nach der Zinsreform die Geldkredite nicht mehr die Renditeerwartungen der Anleger befriedigten, würden andere Kapitalanlageformen im Kurs steigen und geldliche Eigenschaften annehmen. Davon würden die Kapitalkosten der Produktion aber nicht sinken. Langfristig kämen wir also nicht umhin, das Eigentumsprinzip durch solidarische Kooperationsformen jenseits von Markt und Geld zu ersetzen

Gemeinsamkeiten von BGE und FW

In der Diskussion wurde immer wieder betont, daß beide Konzepte im Ansatz eines gemeinsam hätten: Sie reduzieren die Ausbeutung bzw. Ausbeutbarkeit der Menschen, indem die beteiligten Akteure in die Situation versetzt würden, auf Augenhöhe miteinander verhandeln zu können – beim BGE die Lohnarbeiter mit den Arbeitgebern, bei der FW die Unternehmer mit den Geldgebern. Beide Instrumente gehen also in die gleiche Richtung.

Allerdings ist fraglich, ob ein BGE ohne freiwirtschaftliche Reformen nicht dazu führen kann, daß die Unternehmer zwischen starken Arbeitern und einem starken Geldkapital erdrückt werden, denn ohne Freiwirtschaft wäre der Hauptwiderspruch zwischen Arbeit und Kapital nicht gelöst.

Auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wären bei beiden Konzepten ähnlicher Natur. Ohne die die Erpressung von Zins und Mehrwert wäre in der FW „Vollbeschäftigung“ möglich, in dem Sinne, daß es keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit mehr gibt, aber auch keine Vierzigstundenwoche mehr für den Einzelnen nötig wäre. Solch eine Arbeitszeitverkürzung ohne Einbußen bei der Lebensqualität wäre auch das Resultat der Stärkung der Lohnabhängigen durch ein BGE.

Eine weitere Gemeinsamkeit ist der Befreiungscharakter beider Ideen. Das BGE befreit, ganz ähnlich wie die Gesellsche Mütterrente bzw. der volle Arbeitsertrag, die Individuen zu selbstbestimmter Tätigkeit, freier Lebensgestaltung und uneingeschränkter Meinungsäußerung.

Unterschiede zwischen BGE und FW

Ein wesentlicher Punkt unterscheidet das BGE von der FW: Seine systemverändernde Tragweite. Indem es seine Legitimation haupsächlich aus der unmittelbaren Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Menschen bezieht, stellt sich oft nicht die Frage nach weiterreichenden Veränderungen. Dies hat meist auch strategische Gründe, man möchte nicht Kampfgefährten durch ideologische Überfrachtung verlieren. Inwieweit das BGE als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ revolutionären Charakter besitzt und besitzen sollte, ist bei den Anhängern heftig umstritten.

Für viele Freiwirtschaftler, so sie denn das BGE befürworten, kann die Auszahlungsseite nicht ohne die Finanzierungsseite gedacht werden. Ein BGE, das nicht die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen sowie die Ausbeutung der Umwelt verhindert, kann nicht befürwortet werden, schon deshalb nicht, weil es langfristig nicht finanzierbar ist. Erst die sinnvolle Steuerung und Begrenzung des Wirtschaftsgeschehens durch die kombinierte Betrachtung von Aufkommens- und Verwendungsseite, wie sie durch Geld-/Bodenreform und Ökodividende gegeben wäre, erscheint sinnvoll.

Leistung und Faulheit

Einer der wichtigsten Kritikpunkte am BGE ist die Angst, „Faule“ würden sich auf Kosten der „Fleißigen“ am volkswirtschaftlichen Kuchen bedienen. Dagegen garantiere die FW echte Leistungsgerechtigkeit, Einkommen sollte es nur gegen Leistung geben. Dabei wird übersehen, daß das BGE nicht grenzenlosen Luxus, sondern ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe sichern soll. Es soll den Freiraum schaffen, selbst zu entscheiden, was die Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten zum Wohl der Gesellschaft beitragen wollen.

Die Annahme, daß ganze Bevölkerungsgruppen mit einem BGE gänzlich auf sinnvolle Tätgkeiten verzichten würden, entspringt einem pessimistischen Menschenbild. Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung oder zeitlichen Verschiebung werden genauso übersehen wie nicht-monetär entlohnte Arbeit oder sinnvolle Arbeit ohne Entlohnung. Es wird die Tatsache ignoriert, daß viel Menschen freiwillig etwas Sinnvolles zur Gesellschaft beitragen, weil sie einfach Lust am Tätigsein haben und das Bedürfnis, zum eigenen und fremden Wohlergehen beizutragen. Und auch die sogenannten Nichtsnutze erbringen eine gesellschaftlich notwendige Leistung: Sie schonen immerhin die Umwelt, indem sie wenige Ressourcen verbrauchen. In diesem Sinne entsteht Nachhaltigkeit durch weniger Arbeit.

Wenn nach Leistungsgerechtigkeit gerufen wird, muß außerdem erst einmal geklärt werden, was eigentlich mit Leistung gemeint ist. Leistung ist weit mehr als persönliche Anstrengung. Sie umfasst auch Fähigkeiten, Gesundheit, Intelligenz, Werkzeug, Wissen, Status, Gelegenheiten, Unterstützung. Und selbst die Motivation als Grundlage der Anstrengung dürfte stark sozial determiniert sein. Leistung ist also zu einem großen Teil ein gesellschaftliches Produkt. Eine vollständige Kopplung von Arbeitsleistung und Einkommen wäre somit also auch ein Raub (Privatisierung) von gesellschaftlichen Werten durch die Lohnarbeitenden. Diese Überlegung entspräche einer zu Ende gedachten FW, also einer konsequenten Anwendung des Leistungsprinzips: nur wirkliche individuelle Leistung (neue Ideen und Schwitzen) werden höher entlohnt, alles andere sind Renten und wird als BGE umverteilt.

Selbst wenn man aber bei der herkömmlichen Leistungsethik bliebe, stellt sich die Frage, ob nicht Erwerbsarbeit schlicht zu ungleich verteilt ist, um als sinnvolle Einkommensgrundlage zu dienen. Es ist auch fraglich, ob durch FW-Reformen der Zugang zur Arbeit gleich genug verteilt werden kann, ebenso, ob ein gerechter Lohn für gerechte Arbeit überhaupt möglich ist. Dazu wäre die vollständige Entmonopolsierung der Arbeitswelt nötig, aber es bleibt zweifelhaft, ob dies, auch mit FW, erreichbar ist.

Umsetzung

Die Forderungen nach einem BGE oder FW sind untrennbar mit der Demokratiefrage verbunden. Beide Konzepte würden die Demokratie enorm beflügeln, indem sie Gleichheit, Feiheit und v.a. Zeit zur demokratischen Beteiligung schaffen. Ein BGE kann als „Demokratiepauschale“ für alle gesehen werden, vergleichbar den Politiker-Diäten, die die Unbestechlichkeit sichern sollen. Aber auch umgekehrt kann die Einführung dieser gravierenden Veränderungen nicht ohne den demokratischen Willen der Betroffenen vonstatten gehen. Es ist nicht nur wichtig, daß die Menschen begreifen, was ihnen gut tut. Es ist auch höchst fraglich, ob jemand anderes als die Betroffenen selbst ein Interesse an der Umsetzung hat. In diesem Zusammenhang sollte auch überlegt werden, ob der Staat der richtige Ansprechpartner ist, oder ob nicht kommunale Ansätze mehr Erfolg versprechen, wie beispielsweise die Einführung von Regionalgeld.

Links

Alwine Schreiber-Martens: Ein Grundeinkommen für alle

Netzwerk Grundeinkommen 

Markus Jensch: Eine glücklichere Welt ist möglich